Bonita Prüfung Hundeführerschein am 16.12.2017

Posted by Inga on Jan 1, 2018 in Allgemein |

Wir hätten Ihn nicht machen müssen. Aber Schaden kann es ja auch nicht. Am Anfang war Bonita noch sehr erzähl freudig. Also bellen was die Lungen hergeben. Aber kurz darauf doch sehr sehr konzentriert.

Teilweise sehr dicht in der Gruppe mit gelaufen. Ohne zu pöbeln oder andere negative Absichten.  Auch ungewöhnliche Situation wurden sehr gut gemeistert. Wie z.B. Menschenansammlungen, Personen mit Rollator, Radfahrer uvm.

Freifolge dicht an der Gruppe war schon eine Herausforderung. Aber das Arbeiten mit Klaus-Peter war wichtiger. Sodas sogar durch die Freifolge Stufe 2 des Hundeführerscheins – Leinenbefreiung bestanden wurde. Ich bin Mega Stolz auf mein Mann und Bonita.


Wer zwischendurch denkt. Mensch den anderen Collie den kenne ich doch. Ja der Schaut richtig. Bandit ist mal Fremdgegangen  Auch hier sehr schönen Leistung mit „Fremder Person“ Prüfung gegangen und bestanden. Bandit kannte die Person erst kurz. Auch hier herzlichen Glückwunsch. Mehr Eindrücke finden Sie hier

Quelle:
http://www.phv-hannover.de/

HUNDEFÜHRERSCHEIN
Am 01.07.2011 trat eine Neufassung des niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft. Dadurch ergaben sich für jeden Hundebesitzer folgende zentralen Punkte:

Jeder Hund muss mit Eintritt in den 7. Lebensmonat mit einem Transponder („Chip“) elektronisch gekennzeichnet sein.
Jeder Hundehalter muss eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abschließen. Dabei sind Personenschäden mit mindestens 500.000 Euro und Sachschäden mit mindestens 250.000 Euro zu versichern.
Jeder Hund muss im „zentralen Hunderegister“ angemeldet werden (www.hunderegister-nds.de).
Jeder Hundehalter muss einen Sachkundenachweis (theoretisch und praktisch) vorweisen.
Die Punkte 3 und 4 traten nach einer zweijährigen Übergangsfrist am 01. Juli dieses Jahres in Kraft. Als bereits sachkundig gilt ein Neuhundebesitzer, der in den letzten 10 Jahren vor Aufnahme seiner Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund ohne Auffälligkeiten gehalten hat und dieses nachweisen kann. Demzufolge muss Jeder, der ab dem 01.07.11 erstmalig einen Hund in Besitz genommen hat oder eine zweijährige Zeit nicht nachweisen kann, den Niedersächsischen Hundeführerschein machen. Dieses bedeutet, dass in Zukunft zuerst die theoretische Prüfung bestanden sein muss, um sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen zu dürfen. Die praktische Prüfung muss nach Bestehen der Theorie im ersten Jahr nach Aufnahme der Hundehaltung gemacht werden. In unserem Hundesportverein kann jeder die Hundeführerschein-Prüfung machen – auch ohne Mitgliedschaft. Nach Bedarf bieten wir Stunden zur Vorbereitung auf die theoretische sowie auf die praktische Prüfung an. Die Teilnahme an Vorbereitungsstunden ist nicht Pflicht, um die Hundeführerschein-Prüfung machen zu können. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter hf@phv-hannover.de zur Verfügung.

Kommentare

Do NOT follow this link or you will be banned from the site!